Effizienz-Check

Als Ihr Schornsteinfeger und Heizungsbauer möchte ich Sie über eine gesetzliche Neuerung zur Energie- und Kosteneinsparung informieren.

Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristige wirksame Maßnahmen sind Sie als Betreiber einer Gaszentralheizung verpflichtet, einen Effizienz-Check von einem Schornsteinfeger oder Heizungsbauer durchführen zu lassen. Diesen müssen Sie bis zum 15.09.2024 in Auftrag geben.

Wir bieten Ihnen den Effizienz-Check und die eventuell erforderlichen Maßnahmen an. Für weitere Informationen und Auftragserteilung können Sie sich bei uns melden.

Der Effizienz-Check im Überblick

Geprüft wird,

  1. ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  2. ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  3. ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
  4. inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

Das Ergebnis der Prüfung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist in Textform festzuhalten.

Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf hinsichtlich der Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 feststellt, ist die Optimierung der Heizung nach Absatz 2 bis zum 15. September 2024 durchzuführen.

Die Verordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen.

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