Gebäudeenergieberater

Energieausweise sind gesetzlich vorgeschrieben!

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Ab wann ist der Energieausweis/Energiepass verpflichtend?

Den Energieausweis nach EnEV gibt es als Bedarfs- und als Verbrauchsausweis. Welcher Ausweis verwendet wird, richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten und dem Baujahr des Gebäudes. Für Neubauten müssen grundsätzlich bedarfsorientierte Energieausweise ausgestellt werden.

Für Wohngebäude im Bestand gelten folgende Regelungen:

Bei mehr als 4 Wohneinheiten, ganz gleich welches Baujahr, gilt Wahlfreiheit.

Bei Gebäuden mit vier oder weniger Wohneinheiten wird nach Baujahr bzw. Baustandard unterschieden. Wurde das Gebäude vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977; November 1977) errichtet, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Bis zum 1. Oktober 2008 hatten alle Eigentümer von Wohngebäuden die Wahlfreiheit zwischen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweisen. Ab diesem Zeitpunkt ist für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen (Baujahr vor 1978) der Bedarfsausweis Pflicht.

Ausnahme: Das Wohngebäude wurde bereits nach diesem Standard errichtet oder nachträglich entsprechend modernisiert. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.

Sehen Sie auch die Energieeinsparverordnung unter:

EnEV 2017

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

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